Wie viele denkmalgeschützte Objekte gibt es in Österreich?
Hermann Fuchsberger: In Österreich gibt es rund 38.000 unbewegliche Denkmale. Allein in Niederösterreich werden etwa 10.500 Objekte von der Dienststelle in Krems betreut, also mehr als ein Viertel des gesamten österreichischen Denkmalbestandes.
In welche Kategorien sind die Denkmale aufgeteilt?
Fuchsberger: Über ein Drittel sind kirchliche Denkmale, ein weiteres Drittel ist im Besitz der öffentlichen Hand, also von Gemeinden, Magistraten, Ländern oder dem Bund. Das restliche Drittel entfällt auf Kleindenkmale und Objekte in Privatbesitz. Die Größe der einzelnen Objekte reicht vom Marterl bis zu einer sehr umfangreichen Anlage wie Schlosshof.
Bei welchen Maßnahmen braucht es eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes?
Margit Kohlert: Gemäß den „Informationen zum Veränderungsverfahren“ auf der Website des BDA stellt jede Maßnahme, die den Bestand, die überlieferte Erscheinung oder die künstlerische Wirkung eines denkmalgeschützten Objektes beeinflussen könnte, eine Veränderung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes DMSG dar und bedarf somit stets der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes nach § 5 Abs. 1 DMSG.
In welchem Spannungsfeld bewegt sich die Revitalisierung eines geschützten Bauwerkes?
Fuchsberger: Das ist immer eine Frage der Abwägung, dem Tagesgeschäft seitens der Denkmalämter. Die Grundlage unserer Entscheidungen sind Fakten. Daher ist es unabdingbar, vor jeder planerischen oder baulichen Maßnahme eine umfassende Zustandserhebung des betreffenden Denkmals durchzuführen.
Den gesamten Artikel lesen Sie hier.