Der große Vorteil für die öffentliche Hand ist bei PPP (Public-Private-Partnership), dass etwaige Kostenrisiken an die privaten Unternehmen ausgelagert werden, die sich zu Beginn des Projekts zu einer Fixkostenpauschale für die Errichtung der Objekte verpflichten. Eine Vorreiterin in Sachen öffentlich-privater Partnerschaft ist die Stadt Wien. Da beim „Bildungseinrichtungs-Neubauprogramm“, wie es seitens der Stadt bezeichnet wird, gleich mehrere Standorte nach demselben Modell vergeben werden, entstehen so Skaleneffekte für beide Seiten. Für Wien liegen die Hauptvorteile in der – unter Einfluss Margaret Thatchers formulierten – Maastricht-Konformität (die Finanzschulden werden nicht erhöht) und in der Verteilung der Zahlungsverpflichtung auf 25 Jahre. Seit der Wirtschaftskrise 2008 wurden PPP-Konstruktionen wieder gezielt propagiert.
Im Folgenden sollen sich Kritiker und Proponenten des PPP-Modells abwechseln.
Strabag im Dauereinsatz
Das heimische, global aufgestellte Bauunternehmen Strabag hat im jährlichen Durchschnitt an die 40 PPP-Projekte laufen – und zählt damit zu den erfahrensten im öffentlich-privaten Bereich, vor allem im Schul- und Bildungsbau. Auf Anfrage des ARCHITEKTURJOURNAL / WETTBEWERBE konzediert man seitens der Strabag, dass PPP zunächst „viel Aufwand in der Ausschreibungs- und Vergabephase“ bedeute, „dies sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite. Schließlich ist das umfangreiche Leistungsbild bestehend aus Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb auch in umfassenden Vertragswerken abzubilden.“
Die Vorteile des PPP-Modells fasst Strabag so zusammen: „Durch die mit PPP-Projekten einhergehende Risikoallokation und Schnittstellenreduktion für den öffentlichen Auftraggeber entsteht ein hohes Maß an Kosten- und Terminsicherheit, was insbesondere bei Schulbauten von Bedeutung ist.“ Die Kostensicherheit sei darüber hinaus nicht nur in der Bauphase, sondern auch für die Betriebsphase (meist 25 Jahre) gegeben. Und schließlich: Die zu erwartenden Lebenszykluskosten seien für den öffentlichen Auftraggeber bereits mit Vertragsabschluss zu einem Gutteil bekannt.