Architektur ist – so sieht es das Europäische Vergaberecht – eine Dienstleistung. Auch wenn der Großteil der Architekturschaffenden dies anders sieht, für institutionelle und gewerbliche Bauherren ist es genau das. Sie wollen ein Gebäude errichten und brauchen dazu die entsprechenden Fachleute – Projektmanager, Statiker, Bauphysiker, Baufirmen. Und eben auch Architekten. Die sollen ein Bauwerk nach den Vorgaben und Vorstellungen des Bauherrn planen und errichten.
Bei der Auswahl der Dienstleister, sprich der Architekten, kollidieren manchmal wirtschaftliche und persönliche Interessen der Auftraggeber mit dem, was unter „Baukultur“ verstanden wird. Handelt es sich um öffentliche oder in öffentlichem Einfluss stehende Auftraggeber und überschreitet das Bauvolumen eine bestimmte Größe, muss diese Dienstleistung, wie alle anderen auch, nolens volens öffentlich ausgeschrieben werden. Bei nicht-öffentlichen oder unter dem Schwellenwert liegenden Bauvorhaben hingegen fehlt den Bauherren des Öfteren das Verständnis für die Notwendigkeit, einen Architekturwettbewerb abzuhalten.
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