Auf dem Wettbewerbsgebiet befinden sich bereits die zwei Gebäude Volksschule Mähdle und die Werkstatt der Lebenshilfe Wolfurt. Die Volksschule Mähdle wurde im Jahr 1974 nach Plänen von Architekt Karl Büsel errichtet und im Jahr 2009 umgebaut und thermisch saniert. Bei diesem Umbau wurde die zuvor freistehende Turnhalle mit der Baumasse der Volksschule zu einem Baukörper vereinigt. Weiters wurde der Vorplatz abgesenkt und der Haupteingang in das ehemalige Untergeschoß verlegt. Über dieser Eingangsebene befinden sich noch drei Obergeschoße mit Aula, Bibliothek und acht Klassenräumen. Im polygonalen Nebenbaukörper befand sich die Zulufttechnik für das als Luftschutzkeller genutzte Untergeschoß der Volksschule. Diese Kellerräume werden aktuell als Musikproberäume genutzt.
Das Gebäude der Werkstätte Wolfurt der Lebenshilfe wurde im Jahr 2003 nach Plänen von Architekt Helmut Kuess errichtet. Die Werkstätte bietet beschützende Arbeits- und Aufenthaltsplätze für 24 beeinträchtigte Personen, die in fünf Gruppen mit jeweils zwei Betreuern leichte Arbeiten oder Beschäftigungstherapie verrichten können. Die Aufenthaltsqualität im bestehenden Hof ist wegen des herben Charakters der Umfassungsmauer, der fehlenden Beschattung und der Abwesenheit vermittelnder Elemente wie Brunnen o. Ä. nur im bescheidenen Maße gegeben. Die Vorzone und der Eingangsbereich des Gebäudes sind durch die Parkierung von zehn Pkw und die Absenz von darüber hinausgehenden außenräumlichen Angeboten und fehlender Annäherungsqualität geprägt.
Das Raumprogramm besteht aus zwei Gruppen à 60 m2 für 48 Kindergartenkinder im Alter von drei bis sechs Jahren und vier Gruppen à 30 m2 für 48 Kleinkinder im Alter von eineinhalb bis drei Jahren. Jedem Gruppenraum war ein Ausweichraum von 30 m2 zuzuordnen. Die Garderobe sollte getrennt für Kleinkindgruppen und Kindergarten in direkter Nähe zu Windfang und Sauberlaufzone angeordnet werden. Die Kleinkindergruppen waren vorzugsweise im Erdgeschoß anzuordnen. Der Bewegungsraum war mit Nebenräumen, WC und Geräteraum auch für externe Abendnutzung sinnhaft anzuordnen. Für die 48 Kleinkinder und für die 48 Kindergartenkinder waren getrennte Freispielflächen nachzuweisen. Ein direkter Zugang von den erdgeschoßig angeordneten Gruppenräumen zu den Außenbereichen war gewünscht.